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Normen & Kennzeichnung

Druckgeräterichtlinie

Kurz erklärt

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU regelt Auslegung, Herstellung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck über 0,5 bar.

Inhalt
  1. Was ist Druckgeräterichtlinie?
  2. Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Weiterlesen

Was ist Druckgeräterichtlinie?

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, englisch Pressure Equipment Directive (PED), gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck PS über 0,5 bar. Dazu zählen Behälter, Rohrleitungen, Dampf- und Heißwassererzeuger, druckhaltende Ausrüstungsteile wie Armaturen sowie Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion wie Sicherheitsventile. In Deutschland ist sie über die Druckgeräteverordnung zum Produktsicherheitsgesetz umgesetzt.

Druckgeräte werden je nach Gefahrenpotenzial in die Kategorien I bis IV eingestuft. Maßgeblich sind Druck, Volumen oder Nennweite sowie die Fluidgruppe: Gruppe 1 umfasst gefährliche, Gruppe 2 alle übrigen Fluide. Je höher die Kategorie, desto strenger das Konformitätsbewertungsverfahren und desto eher ist eine benannte Stelle beteiligt. Geräte unterhalb der Kategorie I werden nach guter Ingenieurpraxis hergestellt und erhalten keine CE-Kennzeichnung nach dieser Richtlinie.

Beim Ersatz von Armaturen, Sicherheitsventilen oder Behältern ist die Kategorie des Originals entscheidend. Das Ersatzteil muss für Druck, Temperatur und Medium geeignet und entsprechend gekennzeichnet sein. Der Betrieb von Druckanlagen unterliegt zusätzlich eigenen Betreiberpflichten. Maßgeblich ist der Richtlinientext; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Praxis in Instandhaltung und Beschaffung

Geben Sie bei Anfragen für druckführende Ersatzteile Medium, maximal zulässigen Druck, Temperaturbereich, Nennweite und Werkstoff an und verlangen Sie die EU-Konformitätserklärung sowie Werkstoffzeugnisse. Ein abweichender Werkstoff oder eine geringere Druckstufe ist kein gleichwertiger Ersatz.

Synonyme und Abkürzungen: DGRL · PED · Pressure Equipment Directive · Richtlinie 2014/68/EU

Häufige Fragen

Für welche Geräte gilt die Druckgeräterichtlinie?

Sie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck über 0,5 bar. Dazu gehören Behälter, Rohrleitungen, druckhaltende Ausrüstungsteile wie Armaturen sowie Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, etwa Sicherheitsventile oder Berstscheiben. Bestimmte Produkte sind ausgenommen, weil sie von anderen Regelungen erfasst werden; die Ausnahmen sind in der Richtlinie selbst aufgeführt.

Wie wird die Kategorie eines Druckgeräts bestimmt?

Die Kategorie ergibt sich aus Diagrammen im Anhang der Richtlinie. Eingangsgrößen sind die Art des Geräts, der Aggregatzustand und die Fluidgruppe des Mediums, der maximal zulässige Druck sowie das Volumen bei Behältern oder die Nennweite bei Rohrleitungen. Aus der Kategorie folgen die möglichen Konformitätsbewertungsmodule und die Beteiligung einer benannten Stelle.

Was bedeutet gute Ingenieurpraxis in der Druckgeräterichtlinie?

Druckgeräte, deren Gefahrenpotenzial unterhalb der Kategorie I liegt, müssen nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden. Für sie gelten keine Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinie und sie dürfen keine CE-Kennzeichnung nach der Druckgeräterichtlinie tragen. Sie müssen aber sicher sein, mit ausreichender Gebrauchsanleitung geliefert werden und den Hersteller erkennen lassen.

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