Zurück zum Glossar

Normen & Kennzeichnung

ATEX (Explosionsschutz)

Kurz erklärt

ATEX bezeichnet die EU-Vorschriften zum Explosionsschutz, die Geräte für explosionsgefährdete Bereiche und den Schutz der dort Beschäftigten regeln.

Inhalt
  1. Was ist ATEX?
  2. Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Weiterlesen

Was ist ATEX?

Der Begriff ATEX leitet sich vom französischen „Atmosphères Explosibles“ ab und umfasst zwei EU-Richtlinien. Die Richtlinie 2014/34/EU richtet sich an Hersteller und regelt Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Richtlinie 1999/92/EG richtet sich an Arbeitgeber und betrifft die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.

Arbeitgeber teilen explosionsgefährdete Bereiche in Zonen ein: Zone 0, 1 und 2 für Gase, Dämpfe und Nebel, Zone 20, 21 und 22 für brennbare Stäube, abgestuft nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens. Geräte werden in Gerätegruppe I für Bergbau und Gerätegruppe II für übrige Bereiche eingeteilt, innerhalb der Gruppe II in die Kategorien 1, 2 und 3. Die Kategorie bestimmt, in welcher Zone ein Gerät eingesetzt werden darf. Die Kennzeichnung umfasst unter anderem das Ex-Zeichen, Gerätegruppe und Kategorie, die Atmosphäre (G oder D) sowie je nach Gerät Zündschutzart, Explosionsgruppe und Temperaturklasse.

Ersatzgeräte und sicherheitsrelevante Teile müssen die für die Zone erforderliche Zulassung mindestens gleichwertig erfüllen.

Praxis in Instandhaltung und Beschaffung

Bei Ersatz für Ex-Bereiche sollte die vollständige Ex-Kennzeichnung des vorhandenen Geräts vorliegen und mit dem Explosionsschutzdokument der Anlage abgeglichen werden. Die Verantwortung für die Zuordnung liegt beim Betreiber; dieser Eintrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder Prüfung durch eine befähigte Person.

Synonyme und Abkürzungen: Explosionsschutz · Ex-Schutz · ATEX-Richtlinie · ATEX Directive

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ATEX 2014/34/EU und 1999/92/EG?

Die Richtlinie 2014/34/EU, oft Produktrichtlinie genannt, verpflichtet Hersteller, Geräte für explosionsgefährdete Bereiche sicher zu konstruieren, zu bewerten und zu kennzeichnen. Die Richtlinie 1999/92/EG, die Betreiberrichtlinie, verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen, Zonen festzulegen und geeignete Geräte einzusetzen. In Deutschland ist die Betreiberseite vor allem in der Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt.

Welche Geräte dürfen in Zone 1 eingesetzt werden?

In Zone 1 für Gase, Dämpfe und Nebel sind Geräte der Gerätegruppe II mit Kategorie 2G oder 1G zulässig. Kategorie-3-Geräte reichen dort nicht aus, sie sind nur für Zone 2 vorgesehen. Maßgeblich sind zusätzlich Explosionsgruppe und Temperaturklasse, die zu den vorhandenen Stoffen passen müssen. Verbindlich ist die Zoneneinteilung im Explosionsschutzdokument des Betreibers.

Wie liest man eine ATEX-Kennzeichnung?

Nach dem Ex-Zeichen im Sechseck folgen Gerätegruppe und Kategorie, zum Beispiel II 2G für Gerätegruppe II, Kategorie 2, Gasatmosphäre. Bei elektrischen und nicht elektrischen Geräten schließen sich meist Zündschutzart, Explosionsgruppe wie IIB und Temperaturklasse wie T4 an. Diese Angaben zeigen, unter welchen Bedingungen das Gerät eingesetzt werden darf.

Darf ein ATEX-Gerät durch ein Gerät ohne Ex-Zulassung ersetzt werden?

Nein, in einer festgelegten Ex-Zone muss das Ersatzgerät mindestens die dort geforderte Kategorie sowie passende Explosionsgruppe und Temperaturklasse aufweisen. Auch bei Reparaturen sind die Vorgaben zum Erhalt des Explosionsschutzes zu beachten. Im Zweifel geben befähigte Personen oder die zuständige Aufsichtsbehörde verbindlich Auskunft.

Weiterlesen