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Normen & Kennzeichnung

REACH-Verordnung

Kurz erklärt

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union.

Inhalt
  1. Was ist REACH-Verordnung?
  2. Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Weiterlesen

Was ist REACH-Verordnung?

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verpflichtet Hersteller und Importeure, Stoffe ab bestimmten Mengen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zu registrieren und deren Risiken zu bewerten. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) werden in einer Kandidatenliste geführt, die regelmäßig erweitert wird; für manche gilt eine Zulassungspflicht, für andere Beschränkungen.

REACH betrifft nicht nur Chemikalien, sondern auch Erzeugnisse, also Gegenstände wie Dichtungen, Kabel, Lager oder elektronische Baugruppen. Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent, müssen Lieferanten ihre gewerblichen Abnehmer nach Artikel 33 darüber informieren und mindestens den Stoffnamen nennen. Für Gemische und Stoffe gelten zusätzlich Pflichten zu Sicherheitsdatenblättern.

Im Ersatzteileinkauf zeigt sich REACH vor allem über Anfragen nach SVHC-Informationen, über Sicherheitsdatenblätter für Schmierstoffe und Betriebsmittel und bei Beschränkungen bestimmter Stoffe in Kunststoffen oder Beschichtungen. Maßgeblich sind der Verordnungstext und die aktuellen Listen der ECHA; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Praxis in Instandhaltung und Beschaffung

Hinterlegen Sie bei Ersatzteilen aus Drittländern, die Sie selbst importieren, wer die REACH-Pflichten als Importeur trägt. Fordern Sie bei Erzeugnissen eine aktuelle SVHC-Erklärung an, denn die Kandidatenliste ändert sich regelmäßig und ältere Erklärungen sind dann nicht mehr vollständig.

Synonyme und Abkürzungen: REACH · Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 · EU-Chemikalienverordnung · SVHC-Pflichten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen REACH und RoHS?

RoHS beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe ausschließlich in Elektro- und Elektronikgeräten und ist mit der CE-Kennzeichnung verknüpft. REACH ist eine umfassende Chemikalienverordnung, die für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse aller Art gilt und Registrierung, Informationspflichten, Zulassung und Beschränkungen regelt. Ein Elektronikbauteil muss daher in der Regel beide Regelwerke beachten.

Was ist die SVHC-Kandidatenliste?

Die Kandidatenliste führt besonders besorgniserregende Stoffe, etwa krebserzeugende oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Sie wird von der ECHA veröffentlicht und regelmäßig ergänzt. Aus der Aufnahme eines Stoffes ergeben sich Informationspflichten in der Lieferkette, und sie kann ein Schritt zur späteren Zulassungspflicht sein. Unternehmen sollten ihre Lieferantenerklärungen deshalb immer auf den aktuellen Listenstand beziehen.

Welche Pflichten haben Händler unter REACH?

Händler, die Erzeugnisse in der EU weitergeben, müssen Informationen zu enthaltenen SVHC-Stoffen an ihre gewerblichen Abnehmer weitergeben und Verbraucheranfragen beantworten, wenn ein Stoff der Kandidatenliste über der Schwelle enthalten ist. Wer Ware selbst aus Drittländern einführt, hat zusätzlich Pflichten als Importeur. Die genaue Rolle sollte im Einzelfall geprüft werden; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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