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Außenhandel & Zoll

Lieferantenerklärung

Kurz erklärt

Die Lieferantenerklärung ist eine Erklärung des Lieferanten zum präferenziellen oder nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware innerhalb der Lieferkette.

Inhalt
  1. Was ist Lieferantenerklärung?
  2. Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Weiterlesen

Was ist Lieferantenerklärung?

Mit einer Lieferantenerklärung bestätigt ein Vorlieferant seinem Abnehmer, dass die gelieferte Ware bestimmte Ursprungsregeln erfüllt. Im Vordergrund steht meist der präferenzielle Ursprung: Er ist Voraussetzung dafür, dass ein Exporteur für seine Erzeugnisse einen Präferenznachweis ausstellen kann, mit dem im Bestimmungsland ein ermäßigter Zollsatz oder Zollfreiheit beantragt wird. Die Regeln für Lieferantenerklärungen innerhalb der EU sind im Unionszollrecht festgelegt.

Man unterscheidet die Einzel-Lieferantenerklärung für eine bestimmte Sendung und die Langzeit-Lieferantenerklärung, die für gleichartige Lieferungen über einen festgelegten Zeitraum gilt. Daneben gibt es Erklärungen zum nichtpräferenziellen Ursprung, die etwa für Ursprungszeugnisse oder Handelspolitik relevant sind. Wichtig: Der Ursprung ergibt sich aus den Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens, nicht einfach aus dem Herstellungsland.

Im Einkauf von Ersatz- und Kaufteilen sind Lieferantenerklärungen nötig, wenn das eigene Unternehmen Erzeugnisse präferenzbegünstigt ausführt. Fehlerhafte Erklärungen können zu Nachforderungen führen. Verbindlich ist im Einzelfall die Auskunft der Zollverwaltung; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Praxis in Instandhaltung und Beschaffung

Fordern Sie Langzeit-Lieferantenerklärungen für regelmäßig bezogene Teile gesammelt an und überwachen Sie deren Gültigkeit im Lieferantenstamm. Prüfen Sie stichprobenartig, ob Warenbezeichnung und Zolltarifnummer in der Erklärung zu den tatsächlich gelieferten Teilen passen.

Synonyme und Abkürzungen: LE · Langzeit-Lieferantenerklärung · LLE · Supplier's Declaration · Ursprungserklärung des Lieferanten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lieferantenerklärung und Ursprungszeugnis?

Die Lieferantenerklärung ist ein internes Dokument in der Lieferkette, mit dem ein Vorlieferant seinem Abnehmer den Ursprung einer Ware bestätigt. Das Ursprungszeugnis ist dagegen ein Dokument für den Außenhandel, das den nichtpräferenziellen Ursprung gegenüber Behörden im Bestimmungsland belegt und meist von einer Industrie- und Handelskammer bestätigt wird. Die Lieferantenerklärung dient oft als Grundlage für weitere Nachweise.

Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung?

Eine Langzeit-Lieferantenerklärung deckt alle Lieferungen gleichartiger Waren an denselben Abnehmer über einen festgelegten Zeitraum ab. Sie erspart Einzelerklärungen für jede Sendung. Ändern sich Ursprung oder Herstellung, muss der Lieferant den Abnehmer unverzüglich informieren. Gültigkeitsdauer und Formvorgaben richten sich nach dem Unionszollrecht; maßgeblich ist der aktuelle Rechtsstand.

Wer ist für die Richtigkeit der Lieferantenerklärung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Lieferant, der die Erklärung abgibt. Er muss die Ursprungseigenschaft belegen können, etwa durch Kalkulationen oder eigene Vorlieferantenerklärungen. Der Abnehmer sollte die Erklärungen trotzdem auf Plausibilität prüfen, da er sie für eigene Präferenznachweise nutzt. Im Zweifel kann die Zollverwaltung eine Überprüfung beim Lieferanten veranlassen.

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