Kurz erklärt
Ein Ursprungszeugnis weist nach, in welchem Land eine Ware nach nichtpräferenziellen Ursprungsregeln hergestellt wurde; in Deutschland stellt es die IHK aus.
Inhalt
Was ist Ursprungszeugnis?
Das Ursprungszeugnis weist den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nach. Die Regeln dafür stehen im Unionszollkodex: Eine Ware hat ihren Ursprung in dem Land, in dem sie vollständig gewonnen oder hergestellt wurde, oder dort, wo sie die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren hat. Dieser Ursprung ist maßgeblich für handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzölle, Einfuhrbeschränkungen oder Embargos.
Viele Einfuhrländer verlangen ein Ursprungszeugnis für die Verzollung, außerdem wird es häufig in Akkreditiven gefordert. In Deutschland stellen die Industrie- und Handelskammern Ursprungszeugnisse auf Antrag des Exporteurs aus, inzwischen überwiegend elektronisch. Grundlage sind Angaben und Nachweise des Antragstellers, etwa Lieferantenerklärungen oder Herstellerangaben.
Davon zu unterscheiden ist der präferenzielle Ursprung. Er wird mit Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Ursprungserklärung belegt und ermöglicht Zollvergünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen.
Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
Bei Ersatzteilen, die über Händler bezogen werden, ist der Ursprung oft nicht sofort bekannt. Ursprungsangaben und gegebenenfalls Lieferantenerklärungen sollten deshalb schon mit dem Angebot angefordert werden, wenn das Teil exportiert wird.
Synonyme und Abkürzungen: Certificate of Origin · CO · nichtpräferenzieller Ursprungsnachweis · Ursprungsnachweis
Häufige Fragen
Ist „Made in …“ auf einem Teil dasselbe wie ein Ursprungszeugnis?
Nein. Die Angabe „Made in …“ ist eine Herkunftskennzeichnung des Herstellers. Das Ursprungszeugnis ist ein amtlich ausgestelltes Dokument, das den Ursprung nach zollrechtlichen Regeln bescheinigt. Beides stimmt oft überein, muss es aber nicht, etwa wenn ein Produkt aus Komponenten verschiedener Länder montiert wurde. Für Zollzwecke ist allein der zollrechtliche Ursprung maßgeblich.
Welche Unterlagen braucht man für ein Ursprungszeugnis?
Üblich sind der ausgefüllte Antrag, die Handelsrechnung und Nachweise über den Ursprung der Ware, etwa Lieferantenerklärungen, Herstellerangaben oder bei eigener Fertigung Unterlagen zur Be- und Verarbeitung. Die ausstellende Stelle prüft die Angaben auf Plausibilität. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, erfahren Antragsteller bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Kann ein Händler ein Ursprungszeugnis für fremd hergestellte Ware beantragen?
Ja, antragsberechtigt ist grundsätzlich der Ausführer, auch wenn er die Ware nicht selbst hergestellt hat. Er muss den Ursprung aber belegen können, meist mit Angaben oder Erklärungen seines Lieferanten. Fehlen diese, kann das Ursprungszeugnis nicht ausgestellt werden. Verbindliche Auskunft zu den Voraussetzungen gibt die zuständige Kammer oder die Zollverwaltung.