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Außenhandel & Zoll

Endverbleibserklärung

Kurz erklärt

Eine Endverbleibserklärung ist eine Bestätigung des Empfängers über Endverwender, Verwendungszweck und Verbleib einer Ware, meist im Rahmen der Exportkontrolle.

Inhalt
  1. Was ist Endverbleibserklärung?
  2. Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Weiterlesen

Was ist Endverbleibserklärung?

Mit der Endverbleibserklärung, englisch End-Use Statement oder End-User Certificate, erklärt der Empfänger einer Ausfuhr, wer die Ware endgültig verwendet, wofür sie eingesetzt wird und in welchem Land sie verbleibt. Häufig enthält sie die Zusage, die Ware nicht ohne Zustimmung weiterzuleiten und nicht für verbotene Zwecke zu verwenden.

Man unterscheidet amtliche Endverbleibsdokumente, die von einer Behörde im Empfängerland ausgestellt werden, und private Endverbleibserklärungen des Endverwenders. In Deutschland verlangt das BAFA bei vielen Genehmigungsanträgen für gelistete Güter eine Endverbleibserklärung und stellt dafür Muster bereit. Auch ohne Genehmigungspflicht nutzen Unternehmen solche Erklärungen, um ihre Sorgfalt bei der Prüfung der Endverwendung zu dokumentieren.

Bei Ersatzteilen für Anlagen im Ausland, etwa Steuerungen, Antriebe oder Messgeräte mit Dual-Use-Bezug, kann eine Endverbleibserklärung Voraussetzung für eine Lieferung sein. Welche Form und welcher Inhalt im Einzelfall erforderlich sind, legt die zuständige Behörde fest; verbindlich ist ihre Auskunft, dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Praxis in Instandhaltung und Beschaffung

Klären Sie bei Auslandsbedarf früh, ob für das Ersatzteil eine Endverbleibserklärung nötig ist, denn die Unterschrift des Endverwenders kann Zeit kosten. Achten Sie auf vollständige Angaben zu Endverwender, Standort und Anlage, in der das Teil eingesetzt wird.

Synonyme und Abkürzungen: EVE · End-Use Statement · End-User Certificate · Endverwendungserklärung · EUC

Häufige Fragen

Wann braucht man eine Endverbleibserklärung?

Eine Endverbleibserklärung wird vor allem benötigt, wenn für die Ausfuhr gelisteter Güter eine Genehmigung beantragt wird und die Behörde den Endverbleib nachgewiesen haben möchte. Unternehmen verlangen sie außerdem freiwillig, wenn Ware oder Zielland ein erhöhtes Risiko aufweisen. Ob sie im konkreten Fall vorgeschrieben ist, ergibt sich aus den Vorgaben der zuständigen Behörde, in Deutschland in der Regel des BAFA.

Wer stellt die Endverbleibserklärung aus?

Die private Endverbleibserklärung unterschreibt der Endverwender der Ware, also das Unternehmen, das sie tatsächlich nutzt, nicht ein zwischengeschalteter Händler. Amtliche Endverbleibsdokumente stellt dagegen eine staatliche Stelle im Empfängerland aus. Welche Variante gefordert ist und ob Händler zusätzlich eine Erklärung abgeben müssen, hängt vom Einzelfall und den behördlichen Vorgaben ab.

Welche Angaben enthält eine Endverbleibserklärung?

Üblich sind Name und Anschrift von Ausführer und Endverwender, eine genaue Warenbeschreibung mit Menge, der konkrete Verwendungszweck, der Ort der Verwendung und die Zusage, die Ware nicht ohne Zustimmung weiterzugeben oder für unzulässige Zwecke einzusetzen. Hinzu kommen Datum, Unterschrift und gegebenenfalls Firmenstempel. Behörden stellen häufig Muster mit verbindlichem Aufbau bereit.

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