Kurz erklärt
Die Sanktionslistenprüfung ist der Abgleich von Geschäftspartnern mit amtlichen Sanktionslisten, um verbotene Geschäfte mit gelisteten Personen auszuschließen.
Inhalt
Was ist Sanktionslistenprüfung?
Die EU und andere Staaten führen Listen von Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die Finanz- und Wirtschaftssanktionen verhängt wurden. Für gelistete Adressaten gilt in der EU ein Bereitstellungsverbot: Ihnen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das betrifft auch gewöhnliche Lieferungen von Ersatzteilen, unabhängig davon, ob die Ware selbst exportkontrolliert ist.
Geprüft werden Kunden, Lieferanten, Empfänger, Zahlungsbeteiligte und häufig auch Dienstleister, sowohl bei Neuanlage als auch regelmäßig während der Geschäftsbeziehung, da sich Listen häufig ändern. Grundlage in der EU sind die einschlägigen Sanktionsverordnungen; konsolidierte Listen werden öffentlich bereitgestellt. Je nach Geschäft können zusätzlich Listen anderer Staaten, etwa der USA oder des Vereinigten Königreichs, relevant sein. Viele Unternehmen nutzen Software, die Namen auch bei abweichender Schreibweise findet.
Die Sanktionslistenprüfung ist ein Baustein der Exportkontrolle neben Güterprüfung, Länderprüfung und Endverwendungsprüfung. Verbindlich ist im Einzelfall die Auskunft der zuständigen Behörden wie BAFA, Zoll oder Bundesbank; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
Dokumentieren Sie jede Prüfung mit Datum, verwendeter Liste und Ergebnis, auch wenn kein Treffer vorliegt. Bei einem möglichen Treffer stoppen Sie den Vorgang, klären die Identität anhand weiterer Merkmale und ziehen bei verbleibenden Zweifeln die zuständige Stelle hinzu.
Synonyme und Abkürzungen: Sanktionslistenscreening · Embargoprüfung · Sanctions Screening · Denied Party Screening · Terrorlistenprüfung
Häufige Fragen
Wer muss eine Sanktionslistenprüfung durchführen?
Die Sanktionsverbote der EU gelten für alle Unternehmen und Personen in ihrem Anwendungsbereich, nicht nur für Exporteure. Auch Händler, Dienstleister und Unternehmen mit rein innereuropäischen Geschäften dürfen gelisteten Personen keine wirtschaftlichen Ressourcen bereitstellen. Wie die Prüfung organisiert wird, schreibt das Recht nicht im Detail vor; üblich ist ein dokumentierter, risikobasierter Prozess.
Wie oft sollte man Geschäftspartner gegen Sanktionslisten prüfen?
Mindestens bei der Neuanlage eines Geschäftspartners und vor jedem Geschäft mit erhöhtem Risiko. Da Sanktionslisten häufig ergänzt werden, prüfen viele Unternehmen ihren gesamten Partnerbestand zusätzlich regelmäßig oder automatisch bei jeder Listenänderung. Die passende Häufigkeit richtet sich nach Branche, Zielländern und Geschäftsvolumen und sollte im internen Compliance-Programm festgelegt werden.
Was tun bei einem Treffer in der Sanktionsliste?
Zunächst wird der Vorgang angehalten. Dann wird geprüft, ob es sich tatsächlich um dieselbe Person oder Firma handelt, etwa anhand von Adresse, Geburtsdatum oder Registernummer. Bestätigt sich der Treffer, darf das Geschäft nicht ausgeführt werden. Für das weitere Vorgehen und mögliche Meldepflichten sollten die zuständigen Behörden oder fachkundige Berater hinzugezogen werden.