Kurz erklärt
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt die Sicherheit von Maschinen im EU-Binnenmarkt und gilt ab 20. Januar 2027 statt der Maschinenrichtlinie.
Inhalt
Was ist Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und gilt ab dem 20. Januar 2027. Als Verordnung wirkt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Sie regelt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, dazugehörige Produkte wie Sicherheitsbauteile und unvollständige Maschinen sowie Konformitätsbewertung, Dokumentation und CE-Kennzeichnung.
Neu sind unter anderem Anforderungen an den Schutz vor Manipulation und an die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter Steuerungen, Regeln für Systeme mit selbstlernendem Verhalten, die Möglichkeit, die Betriebsanleitung digital bereitzustellen, sowie eine ausdrückliche Regelung zur wesentlichen Veränderung. Wer eine Maschine wesentlich verändert, kann dadurch Herstellerpflichten übernehmen. Für bestimmte Maschinenkategorien ist eine Konformitätsbewertung unter Beteiligung einer benannten Stelle vorgesehen.
Für Instandhaltung und Ersatzteilbeschaffung ist die Verordnung vor allem bei Umbauten, Retrofits und dem Austausch von Sicherheitsbauteilen relevant: Ein gleichwertiger Ersatz ist in der Regel unkritisch, eine Änderung von Funktion oder Leistung muss dagegen bewertet werden. Maßgeblich ist der Verordnungstext; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
Dokumentieren Sie beim Austausch von Sicherheitsbauteilen, dass Ersatz und Original in Funktion und Sicherheitskennwerten übereinstimmen. Planen Sie Retrofits, die nach 2027 in Betrieb gehen, schon jetzt mit Blick auf die neuen Anforderungen, etwa zur Manipulationssicherheit von Steuerungen.
Synonyme und Abkürzungen: MVO · MaschinenVO · Machinery Regulation · Verordnung (EU) 2023/1230 · neue Maschinenrichtlinie
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt sie die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Einzelne Bestimmungen, etwa zu benannten Stellen, gelten nach dem Verordnungstext bereits früher. Für Maschinen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen; maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Verordnung.
Was ist der Unterschied zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung?
Die Maschinenrichtlinie musste in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland über die Maschinenverordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Die neue EU-Maschinenverordnung gilt dagegen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Inhaltlich bringt sie Neuerungen wie Cybersicherheitsanforderungen, Regeln zu wesentlichen Veränderungen, Vorgaben für selbstlernende Systeme und die Zulassung digitaler Betriebsanleitungen.
Was bedeutet wesentliche Veränderung nach der Maschinenverordnung?
Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn eine Maschine nach dem Inverkehrbringen so verändert wird, dass neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken steigen und neue Schutzmaßnahmen nötig werden. Wer eine solche Veränderung vornimmt, kann wie ein Hersteller behandelt werden. Ob ein Umbau darunter fällt, ist im Einzelfall anhand des Verordnungstexts zu prüfen; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Betrifft die Maschinenverordnung den Austausch von Ersatzteilen?
Der Austausch gegen ein gleichwertiges Ersatzteil, das Funktion und Sicherheitsniveau der Maschine nicht verändert, gilt in der Regel nicht als wesentliche Veränderung. Anders kann es sein, wenn ein Ersatzteil Leistung, Steuerungsfunktion oder Sicherheitseigenschaften ändert, etwa bei einem Retrofit. Bei Sicherheitsbauteilen sollte die Gleichwertigkeit deshalb dokumentiert werden.