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Qualität & Prüfung

DIN EN 10204 (Prüfbescheinigungen)

Kurz erklärt

DIN EN 10204 legt die Arten von Prüfbescheinigungen fest, mit denen Hersteller metallischer Erzeugnisse die Übereinstimmung mit der Bestellung belegen.

Inhalt
  1. Was ist DIN EN 10204?
  2. Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Weiterlesen

Was ist DIN EN 10204?

Die Norm DIN EN 10204 regelt, welche Prüfbescheinigungen ein Hersteller dem Besteller übergeben kann und wer welche Angaben bestätigt. Sie gilt für metallische Erzeugnisse, wird in der Praxis aber auch für andere Produkte vertraglich vereinbart. Grundsätzlich unterscheidet sie nichtspezifische Prüfungen, die an Erzeugnissen derselben Fertigung durchgeführt wurden, und spezifische Prüfungen am tatsächlich gelieferten Erzeugnis oder Los.

Es gibt vier Arten. Die Werksbescheinigung 2.1 bestätigt die Übereinstimmung mit der Bestellung ohne Prüfergebnisse. Das Werkszeugnis 2.2 enthält zusätzlich Ergebnisse nichtspezifischer Prüfungen. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 beruht auf spezifischen Prüfungen und wird von einem von der Fertigung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Beim Abnahmeprüfzeugnis 3.2 bestätigt zusätzlich ein Beauftragter des Bestellers oder ein in amtlichen Vorschriften benannter Prüfer.

Die Bescheinigungsart wird nicht automatisch geliefert, sondern muss in der Bestellung festgelegt werden. Für Ersatzteile aus Druckgeräten, Armaturen oder tragenden Bauteilen ist sie oft Voraussetzung für die Verwendung.

Praxis in Instandhaltung und Beschaffung

In der Ersatzteilanfrage sollte die geforderte Bescheinigungsart ausdrücklich genannt werden, zum Beispiel „Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204“. Im Wareneingang wird geprüft, ob Bescheinigung, Werkstoff und Kennzeichnung am Teil zusammenpassen.

Synonyme und Abkürzungen: EN 10204 · Prüfbescheinigungen nach EN 10204 · Materialzeugnis · Werkszeugnis

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 2.2 und 3.1 nach EN 10204?

Das Werkszeugnis 2.2 enthält Prüfergebnisse aus der laufenden Fertigung, die nicht zwingend am gelieferten Erzeugnis ermittelt wurden. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bezieht sich auf spezifische Prüfungen am gelieferten Los und wird von einem fertigungsunabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt. Das 3.1-Zeugnis ist damit eindeutiger dem gelieferten Material zuzuordnen.

Wer stellt ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 aus?

Ein 3.2-Zeugnis wird gemeinsam bestätigt: vom Abnahmebeauftragten des Herstellers und zusätzlich vom Beauftragten des Bestellers oder einem in amtlichen Vorschriften genannten Prüfer. Weil ein externer Prüfer beteiligt ist, muss die Abnahme frühzeitig geplant und bei der Bestellung vereinbart werden.

Enthält eine Werksbescheinigung 2.1 Prüfergebnisse?

Nein. Mit der Werksbescheinigung 2.1 bestätigt der Hersteller lediglich, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen. Konkrete Mess- oder Prüfwerte enthält sie nicht. Werden Werte wie chemische Zusammensetzung oder Festigkeit benötigt, ist mindestens ein Werkszeugnis 2.2 oder ein Abnahmeprüfzeugnis zu bestellen.

Kann man ein Prüfzeugnis nachträglich anfordern?

Das ist nur eingeschränkt möglich. Spezifische Zeugnisse setzen Prüfungen am gelieferten Los voraus und eine lückenlose Zuordnung über Chargen- oder Schmelzennummer. Liegen diese Daten nicht vor oder wurde nicht geprüft, kann der Hersteller das Zeugnis nachträglich oft nicht ausstellen. Die Bescheinigungsart gehört deshalb in die Bestellung.

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