Kurz erklärt
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können und deshalb der Exportkontrolle unterliegen.
Inhalt
Was ist Dual-Use-Güter?
Der Begriff beschreibt Güter mit doppeltem Verwendungszweck. In der EU regelt die Verordnung (EU) 2021/821 die Kontrolle ihrer Ausfuhr, Vermittlung, technischen Unterstützung und Durchfuhr. Kernstück ist Anhang I, die Liste der genehmigungspflichtigen Güter. Für die Ausfuhr gelisteter Güter aus der EU ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich, in Deutschland zu beantragen beim BAFA.
Anhang I ist in zehn Kategorien gegliedert, etwa Werkstoffe, Werkstoffbearbeitung, Elektronik, Rechner, Telekommunikation, Sensoren oder Luftfahrt. Jeder Eintrag hat eine Listennummer und technische Parameter. Betroffen sein können auch übliche Industriegüter, zum Beispiel bestimmte Werkzeugmaschinen, korrosionsbeständige Pumpen und Ventile, Messtechnik oder Steuerungen, wenn sie die genannten Leistungsmerkmale erfüllen. Ob ein Gut erfasst ist, hängt also von seinen technischen Daten ab, nicht vom Produktnamen.
Für die Einstufung ist der Ausführer verantwortlich. Hersteller geben häufig eine Ausfuhrlistennummer oder eine Erklärung zur Nichterfassung an. Verbindlich ist im Einzelfall die Auskunft des BAFA; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
Bei Ersatzteilen für Maschinen, die exportiert werden, sollte die Dual-Use-Einstufung beim Hersteller angefragt und im Artikelstamm hinterlegt werden. Auch Ersatzteile und Software für gelistete Anlagen können selbst gelistet sein.
Synonyme und Abkürzungen: Güter mit doppeltem Verwendungszweck · Dual-Use Items · Dual-Use-Verordnung · Ausfuhrlistennummer · Anhang I
Häufige Fragen
Wie erkennt man, ob ein Gut Dual-Use ist?
Man vergleicht die technischen Daten des Guts mit den Einträgen in Anhang I der Dual-Use-Verordnung. Maßgeblich sind Parameter wie Genauigkeit, Leistung oder Werkstoff, nicht der Produktname. Oft hilft die Herstellerangabe zur Ausfuhrlistennummer. Bei Zweifeln kann beim BAFA eine Auskunft zur Güterliste beantragt werden.
Wer ist für die Einstufung von Dual-Use-Gütern verantwortlich?
Verantwortlich ist der Ausführer, also das Unternehmen, das die Ware ausführt. Er darf sich auf Herstellerangaben stützen, muss diese aber plausibel prüfen und dokumentieren. Eine falsche Einstufung kann zu ungenehmigten Ausfuhren führen. Verbindlich ist im Zweifel die Auskunft der zuständigen Behörde.
Sind Ersatzteile von Dual-Use-Regeln betroffen?
Ja, das ist möglich. Ersatzteile, Komponenten und Software können eigene Listeneinträge haben oder für gelistete Anlagen bestimmt sein. Ob sie genehmigungspflichtig sind, hängt vom konkreten Teil und vom Listeneintrag ab. Deshalb sollte die Einstufung auch für Ersatzteile geprüft werden, nicht nur für ganze Maschinen.
Was ist der Unterschied zwischen Dual-Use- und Rüstungsgütern?
Rüstungsgüter sind speziell für militärische Zwecke konstruiert und werden in Deutschland vor allem über Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst. Dual-Use-Güter sind grundsätzlich zivile Produkte, die auch militärisch nutzbar sind. Für beide gelten Genehmigungspflichten, jedoch auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage.