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Außenhandel & Zoll

Präferenznachweis (EUR.1)

Kurz erklärt

Ein Präferenznachweis belegt den präferenziellen Ursprung einer Ware und ermöglicht im Rahmen von Handelsabkommen ermäßigte oder entfallende Einfuhrzölle.

Inhalt
  1. Was ist Präferenznachweis?
  2. Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
  3. Häufige Fragen
  4. Verwandte Begriffe
  5. Weiterlesen

Was ist Präferenznachweis?

Die EU hat mit zahlreichen Ländern Freihandels- und Präferenzabkommen geschlossen. Erfüllt eine Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens, kann sie im Einfuhrland zu einem ermäßigten Zollsatz oder zollfrei eingeführt werden. Voraussetzung ist ein Präferenznachweis. Abzugrenzen ist er vom Ursprungszeugnis, das den nichtpräferenziellen Ursprung belegt und keine Zollvergünstigung auslöst.

Welche Form zulässig ist, legt das jeweilige Abkommen fest. Klassisch ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die der Ausführer beantragt und die Zollverwaltung bestätigt; im Rahmen der Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung gibt es die EUR-MED. Daneben steht die Erklärung zum Ursprung, die der Ausführer selbst auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument abgibt. Bei einigen Abkommen und im Allgemeinen Präferenzsystem setzt dies die Registrierung als registrierter Ausführer im REX-System voraus.

Grundlage für den Nachweis sind oft Lieferantenerklärungen, mit denen Vorlieferanten den Ursprungsstatus ihrer Waren bestätigen. Verbindlich ist im Einzelfall die Auskunft der Zollverwaltung; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Praxis in Instandhaltung und Beschaffung

Werden Ersatzteile weiter exportiert, sollten Lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung frühzeitig angefordert und regelmäßig erneuert werden. Ohne sie kann für die Ausfuhrware oft kein Präferenznachweis ausgestellt werden.

Synonyme und Abkürzungen: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 · EUR-MED · Ursprungserklärung · Präferenzursprungsnachweis · Proof of Preferential Origin

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen EUR.1 und Ursprungszeugnis?

Die EUR.1 belegt den präferenziellen Ursprung nach einem Handelsabkommen und kann im Einfuhrland zu niedrigeren Zöllen führen. Das Ursprungszeugnis belegt den nichtpräferenziellen Ursprung, etwa für handelspolitische Maßnahmen, und bringt keine Zollvergünstigung. In Deutschland stellt die IHK Ursprungszeugnisse aus, die EUR.1 bestätigt die Zollverwaltung.

Was ist eine Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung?

Bei der Erklärung zum Ursprung bestätigt der Ausführer den präferenziellen Ursprung selbst mit einem vorgegebenen Wortlaut auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument. Ob dies zulässig ist und welche Voraussetzungen gelten, etwa eine Bewilligung als ermächtigter Ausführer oder eine REX-Registrierung, hängt vom jeweiligen Abkommen ab.

Was ist REX?

REX steht für das System registrierter Ausführer. Registrierte Ausführer können den präferenziellen Ursprung mit einer Erklärung zum Ursprung selbst belegen. Das System wird im Allgemeinen Präferenzsystem der EU und in einigen Freihandelsabkommen verwendet. Die Registrierung erfolgt in Deutschland über die Zollverwaltung.

Wozu braucht man eine Lieferantenerklärung?

Mit der Lieferantenerklärung bestätigt ein Lieferant innerhalb der EU, dass seine Ware die präferenziellen Ursprungsregeln erfüllt. Der Ausführer nutzt diese Angaben als Grundlage für eigene Präferenznachweise. Es gibt Einzel- und Langzeit-Lieferantenerklärungen; Letztere gelten für wiederkehrende Lieferungen über einen festgelegten Zeitraum.

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