Kurz erklärt
Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem nachgewiesen wird, dass ein Produkt die Anforderungen der für es geltenden EU-Rechtsvorschriften erfüllt.
Inhalt
Was ist Konformitätsbewertung?
Bevor ein Produkt, das unter EU-Harmonisierungsrecht fällt, in Verkehr gebracht wird, muss der Hersteller seine Konformität mit den geltenden Anforderungen nachweisen. Das geschieht in der Konformitätsbewertung. Ihr Ergebnis sind die technischen Unterlagen, die EU-Konformitätserklärung und in der Regel die CE-Kennzeichnung. Verantwortlich bleibt immer der Hersteller, auch wenn Dritte beteiligt sind.
Die möglichen Verfahren sind in Modulen beschrieben, die auf dem Beschluss Nr. 768/2008/EG beruhen. Modul A ist die interne Fertigungskontrolle ohne externe Stelle, andere Module sehen eine Baumusterprüfung, eine Überwachung der Fertigung oder eine umfassende Qualitätssicherung unter Beteiligung einer benannten Stelle vor. Welche Module zulässig sind, legt die jeweilige Richtlinie oder Verordnung abhängig vom Risiko fest, etwa die Niederspannungsrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie oder die Maschinenverordnung. Benannte Stellen sind in einer öffentlichen Datenbank der EU-Kommission verzeichnet.
Für die Beschaffung ist wichtig: Die Konformitätserklärung muss zum gelieferten Produkt passen und die einschlägigen Rechtsakte nennen. Bei Umbauten kann der Umbauende selbst eine neue Bewertung schulden. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtsakte; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
Prüfen Sie bei Ersatzteilen mit CE-Pflicht, ob Hersteller, Typ und genannte Richtlinien in der Konformitätserklärung zum gelieferten Teil passen. Ist eine benannte Stelle beteiligt, lässt sich deren Kennnummer neben dem CE-Zeichen in der öffentlichen Datenbank der EU nachprüfen.
Synonyme und Abkürzungen: Conformity Assessment · Konformitätsbewertungsverfahren · Konformitätsnachweis · Modul A
Häufige Fragen
Wer führt die Konformitätsbewertung durch?
Verantwortlich ist immer der Hersteller oder, bei Produkten aus Drittländern ohne EU-Hersteller, unter Umständen der Importeur. Bei vielen Produkten mit geringerem Risiko bewertet der Hersteller selbst. Bei höherem Risiko schreibt das jeweilige Recht die Beteiligung einer benannten Stelle vor, die etwa eine Baumusterprüfung durchführt oder das Qualitätssicherungssystem überwacht.
Was ist eine benannte Stelle?
Eine benannte Stelle ist eine unabhängige Prüforganisation, die von einem Mitgliedstaat für bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren notifiziert wurde. Sie erhält eine vierstellige Kennnummer, die bei ihrer Beteiligung neben dem CE-Zeichen angegeben wird. Ob eine Stelle für eine Richtlinie und ein Verfahren zuständig ist, lässt sich in der öffentlichen Datenbank der EU-Kommission prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung?
Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem der Hersteller prüft und belegt, dass sein Produkt die Anforderungen erfüllt. Die EU-Konformitätserklärung ist das Dokument, mit dem er am Ende dieses Verfahrens rechtsverbindlich erklärt, dass die Anforderungen erfüllt sind. Die Erklärung ist also das Ergebnis, die Bewertung der Weg dorthin.