Kurz erklärt
Die EU-Konformitätserklärung ist die Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt alle anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt.
Inhalt
Was ist EU-Konformitätserklärung?
Mit der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Verantwortung dafür, dass ein Produkt den Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien und -Verordnungen entspricht, etwa zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln oder elektromagnetischer Verträglichkeit. Sie ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Anders als ein Zertifikat ist sie keine Bestätigung einer unabhängigen Stelle, sondern eine Selbsterklärung des Herstellers.
Typische Inhalte sind die eindeutige Identifikation des Produkts, Name und Anschrift des Herstellers, die Angabe der angewandten Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen, gegebenenfalls die beteiligte notifizierte Stelle sowie Ort, Datum und Unterschrift. Die genauen Pflichtangaben ergeben sich aus der jeweiligen Rechtsvorschrift.
Für unvollständige Maschinen, die zum Einbau bestimmt sind, wird nach EU-Maschinenrecht keine Konformitätserklärung, sondern eine Einbauerklärung ausgestellt. Bei Ersatzteilen hängt es vom Produkt ab, ob überhaupt eine Konformitätserklärung erforderlich ist: Ein Motor oder ein Ventil mit eigener Funktion kann darunter fallen, ein einfaches Normteil meist nicht.
Praxis in Instandhaltung und Beschaffung
Bei Ersatzteilen mit CE-Kennzeichnung sollte die Konformitätserklärung mit dem Angebot oder spätestens mit der Lieferung angefordert und mit Typenschild und Artikelbezeichnung abgeglichen werden. Bei Umbauten oder Austausch durch abweichende Teile ist zu prüfen, ob die bestehende Erklärung der Anlage weiter gilt.
Synonyme und Abkürzungen: EG-Konformitätserklärung · Declaration of Conformity · DoC · Konformitätserklärung · CE-Erklärung
Häufige Fragen
Ist eine EU-Konformitätserklärung ein Zertifikat?
Nein. Die Konformitätserklärung ist eine Erklärung, mit der der Hersteller selbst die Übereinstimmung seines Produkts mit dem EU-Recht bestätigt. Ein Zertifikat stellt dagegen eine unabhängige Stelle aus, etwa eine notifizierte Stelle nach einer Baumusterprüfung. Ein solches Zertifikat kann Teil des Konformitätsverfahrens sein, ersetzt die Erklärung des Herstellers aber nicht.
Wer stellt die EU-Konformitätserklärung aus?
Ausgestellt wird sie vom Hersteller oder von seinem in der EU ansässigen Bevollmächtigten. Wer ein Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder wesentlich verändert, kann selbst Herstellerpflichten übernehmen. Händler stellen in der Regel keine eigene Erklärung aus, müssen aber prüfen, ob die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Einbauerklärung?
Die Konformitätserklärung gilt für vollständige Produkte, die alle Anforderungen erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen. Die Einbauerklärung wird für unvollständige Maschinen ausgestellt, die erst in eine andere Maschine eingebaut werden. Sie nennt, welche Anforderungen bereits erfüllt sind; die Konformität der Gesamtmaschine erklärt später deren Hersteller.
Welche Angaben enthält eine EU-Konformitätserklärung?
Üblich sind die Bezeichnung und Identifikation des Produkts, Name und Anschrift des Herstellers, die Erklärung der alleinigen Verantwortung, die angewandten EU-Rechtsvorschriften und Normen, gegebenenfalls Angaben zur notifizierten Stelle sowie Ort, Datum und Unterschrift. Die konkreten Pflichtangaben legt die jeweilige Richtlinie oder Verordnung fest.