Incoterms schnell erklärt – Was sind International Commercial Terms?

Seit dem 1. Januar 2020 ist die achte Fassung der International Commercial Terms (auch INCO-Terms oder Incotermsgenannt) gültig. Als internationale Import-Export Profis wissen wir von KTB Hamburg, wie wichtig ein gewisses Grundverständnis der Incoterm Regeln für die internationale Kommunikation im Handel ist. Wir haben alles Wissenswerte über die INCO-Terms für Hersteller und Händler zusammengefasst, um die MRO Teilebeschaffung für industrielle Ersatzteile so einfach wie möglich zu gestalten.

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Konsens für internationalen Handel: Eine kurze Definition von Incoterms

  • Bei den International Commercial Terms handelt es sich um ein international gültiges Regelwerk zur Auslegung von Handelsklauseln. Die Verständigung über Transportkosten, Risikenabwicklung und Geschäftsabwicklungspflichten kann so schnell und einfach erfolgen.
  • Die INCO-Terms werden seint 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC Paris festgelegt. 
  • Geltende INCO-Terms Regulierungen werden über ein dreistelliges Kürzel im Kaufvertrag festgelegt. 

Die INCO-Terms Kürzel und ihre Bedeutung

Einzelne Klauseln innerhalb der International Commercial Terms Regulierung werden im Kaufvertrag deutlich ausgewiesen: Die Formulierung „Incoterms ® 2020 _ Kürzel“ stellt unmissverständlich klar, dass sich die angegebenen Klauseln auf das aktuelle INCO-Term Regelwerk von 2020 bezieht. Alle gängigen Kürzel zur industriellen Ersatzteilbeschaffung von Tradingfirmen und für internationales MRO Supply Chain Management finden Sie hier:

Wichtige Lieferbedingungen für die Import-Export Industrie 

EXW„Ab Werk“ (Ex works)„Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an einem benannten Ort zur Verfügung stellt, sobald sie hergestellt wurde. Die Abhol-Klausel verpflichtet den Verkäufer nicht zum Verladen auf Paletten oder zum Freimachen für die Ausfuhr.
FCA„Frei Frachtführer“ (Free Carrier)Diese Klausel sagt aus, dass der Verkäufer die Ware an den Frachtführer oder an einen anderen im Kaufvertrag definierten Ort liefert. In diesem Fall muss die Ware am benannten Ort freigemacht werden; eventuelle Risiken gehen an dieser Stelle an den Käufer über.
CPT„Frachtfrei“(Carriage paid to)Frachtfrei bedeutet, dass der Verkäufer für die Organisation und die Finanzierung der Beförderung zuständig ist. Der Ort der Übergabe an den Frachtführer wird im Vertrag genau bestimmt.
CIP„Frachtfrei versichert“(Carriage and Insurance paid to)Zusätzlich zu den unter CPT genannten Klauseln verpflichtet sich der Verkäufer, eine umfassende Transportversicherung für die Ware abzuschließen und zu finanzieren. Die Versicherung muss mindestens bis zum benannten Frachtort gelten.
DAP„Geliefert“(Delivered At Place)Zusammen mit dieser Klausel wird ein bestimmter Ort genannt, an dem die Lieferung durch Bereitstellung der entladebereiten Ware durchgeführt wird. Alle Risiken beim Transport bis zum benannten Ort werden vom Verkäufer abgedeckt.
DPU„Geliefert und entladen“(Delivered at Place unloaded)Der Verkäufer übernimmt Transportkosten und trägt sämtliche Risiken für den Transport der Ware bis zum Bestimmungsort inklusive der Entladung. Die Ware muss am bestimmten Ort freigemacht werden. Einfuhrabwicklung und Einfuhrabgaben werden vom Verkäufer übernommen.
DDP„Geliefert, verzollt“(Delivered, Duty paid)DDP ist mit einer maximalen Verpflichtung für den Verkäufer gleichzusetzen. Er übernimmt die Freimachung von Einfuhr und Ausfuhr und stellt die Ware am festgelegten Ort entladebereit zur Verfügung.
FAS„frei Längsseite Schiff“(Free alongside Ship)Diese Klausel gilt für Lieferungen per Schiff und bestimmt, dass die Verpflichtungen des Verkäufers enden, sobald die Ware sich an der Längsseite des Frachtschiffes befindet, das heißt wenn die Ware an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff im Hafen abgeliefert wird und sich nicht mehr an Bord des Schiffes befindet.
FOB„frei an Bord“(Free on Board)Risiken für den Verlust oder die Beschädigung von Waren gehen an den Käufer über, sobald die Ware auf das Frachtschiff verladen wurde.
CFR„Kosten und Fracht“(Cost and Freight)In diesem Fall hat der Verkäufer die Kosten und Risiken für die Beförderung bis zum Bestimmungshafen zu tragen. Trotzdem bleibt er nur bis zur Verladung auf das Schiff haftbar für eventuelle Schäden oder Verlust von Waren.
CIF„Kosten, Versicherung und Fracht“(Cost, Insurance and Freight)Zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen ist der Verkäufer laut CIF-Klausel dazu verpflichtet, die Ware bis zum Lieferort mit einer Mindestversicherungsdeckung zu versichern. 

Tipps zum Gebrauch von Incoterms bei der Erstellung von Kaufverträgen

Um ungeahnte Verpflichtungen und damit zusammenhängende Schadenszahlungen zu vermeiden, sollten Vertragspartner bei der Festlegung von INCO-Terms einiges beachten. Wir von KTB kennen uns mit Trading Verträgen auf internationaler Ebene bestens aus und beraten Sie gern zur Erstellung und Anpassung von Kaufverträgen bei der MRO Teilebeschaffung. 

Darauf sollten Sie beim Gebrauch von INCO-Terms achten

  • Durch INCO-Term Klauseln wird festgelegt, welche Verpflichtungen den Kaufparteien hinsichtlich Transport, Finanzierung und Sicherheit von Waren zukommen. Die im Kaufvertrag festgelegten Klauseln sollten zur Lieferart und zum gewünschten Lieferumfang passen. Unsere Import-Export Profis von KTB Hamburg übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung der Teilebeschaffung für Reparatur- und Instandhaltungsmaterialien weltweit.
  • Der Lieferort sollte so genau wie möglich bestimmt werden, um Missverständnissen hinsichtlich der Haftung bei eventuellem Warenverlust oder Lieferschäden vorzubeugen.